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Nutzungsrechte:

 

1) Lieferung der Bilder in einer Onlinegalerie im JPEG nachbearbeitet und optimiert, innerhalb von 4-6 Wochen (8 Wochen bei Ganztages Begleitungen) nach dem Fototermin. 
Die Bilder können mittels Download auf einem Speichermedium des Auftraggebers gesichert werden. Die Onlinegalerie steht 3 Monate zur Verfügung. 

 

2) Der Auftragnehmer darf nach Einwilligung alle Bilder, die während dem Shooting vom Auftraggeber gemacht und an den Auftraggeber übergeben worden sind, für Eigenwerbung verwenden (Social Media, Werbung, Website oder andere Publikationen). Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Einfühlungsvermögen. 

 

3) Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung

an den Auftraggeber. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen an den Auftragnehmer zu privaten Zwecken verwendet und vervielfacht werden. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B.Werbung / Verkauf an Magazine, etc.) wird das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers benötigt. Er ist am daraus resultierenden Umsatz nach Rücksprache zu beteiligen.

 

4) Mit der Unterzeichnung des Shooting-Vertrages wird bei Hochzeiten eine Vorauszahlung von 30 % des Gesamtbetrags fällig, bei Fotoshootings die jeweilige Shootinggebühr, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

Erst mit Eingang dieser Vorauszahlung gilt der Termin für den Auftragnehmer

als verbindlich, das vereinbarte Datum wird freigehalten und es werden keine weiteren externen Termine vereinbart. Der Restbetrag ist Bar vor Ort oder auf gleichen Wegen zahlbar, spätestens bis zum/an dem Auftragstermin.


 

AGB

 

  1. Die erworbenen Bilder dürfen von dem Auftraggeber für eigene, private Zwecke in unveränderter Form verwendet werden. Bei Verwendung in sozialen Netzwerken mit Nennung des Fotografen/in Videografen/in.

 

2.  Ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte durch den 
      Auftraggeber ist ausgeschlossen.

 

3.  Die Fotografin hat das Recht, die bearbeiteten Fotos für eigene Präsentationen
      (Mustermappe) anonym - ohne Namensnennung, zu verwenden.

    Ausnahmen sind nach Absprache möglich und werden auf dem Kundenvertrag        
     vermerkt

 

4. Die Dateien dürfen nicht bearbeitet/ künstlerisch verändert werden. Die  
     Weitergabe an und Bearbeitung von Dritten ist ebenso untersagt.

 

5. Honorare:

 

I. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 30% des Gesamtbetrags bzw die Shootinggebür innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens zum/am Tage des Auftragstermins, in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E- Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

 

II. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

III. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die

 gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

 

IV. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

V. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmezeit auf ausdrücklichen

 Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von 250 EUR für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung (siehe „sonstige Vereinbarungen) vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

VI. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhönung des Honorars zu 1/10 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

VII. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu. Dies wird durch den Auftraggeber entrichtet und berechnet sich we folgt:

 

Rücktritt

ab dem 14. Tag nach Vertragsvereinbarung: 30% der vereinbarten Gesamtkosten

4 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtkosten

30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80% der vereinbarten Gesamtkosten

 

 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. Sie werden mit dem Ausfallhonorar verrechnet / gutgeschrieben.

 

6. Haftung:

 

I. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden

 Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

II. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,

 Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schaden, Verluste oder Folgen

übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

 

III. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-

 sundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes Vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

IV. Der Auftragnehmer verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch Defekte von Festplatten oder nicht mehr lesbaren andere Speichermedien.

 

V. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

 

VI. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

 

VII. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

VIII. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich

 Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.

 Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die us einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

IX. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom

 Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei

 Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

 

9. Corona Zusatz

 

Sollte es aufgrund einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu einer Absage des Auftrags kommen, ist eine Verschiebung der Termins um bis zu einem Jahr möglich. 

Da bereits Buchungen für das Folgejahr vorliegen, ist eine Terminabsprache bei Verschiebung notwendig. 

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